Ja. Die Kosten für Augenlaseroperation oder Linsenimplantate entsprechen den Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen und sind als Krankheitskosten abzugsfähig.
In den aktuellen Einkommensteuerrichtlinien heißt es: „Beim Vorliegen einer Krankheit sind Sehhilfen, einschließlich Laserbehandlungen, zur Verbesserung des Sehvermögens notwendig und steuerlich absetzbar.“
Bei Patienten, die sich einer solchen Operation unterziehen, liegt ein Sehfehler und somit eine Krankheit vor. Daher werden diese Kosten in der Regel auch ohne ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs belegt, als außergewöhnlicher Aufwand anerkannt.
Augenlaseroperationen von der Steuer absetzen
So geht’s: Tragen Sie die Kosten für die Augenoperation im jährlichen Steuerbescheid in die Spalte „Krankenausgaben“ ein. Sie können die Gesamtkosten angeben. Aber es gibt einen Selbstbehalt von 6 bis 12 % Ihres Jahreseinkommens, je nachdem wie hoch dieses ist. Dieser Prozentsatz reduziert sich um ca. 1 % unter bestimmten Umständen (Alleinverdiener, Alleinerziehende usw.).
Das Finanzministerium berechnet Ihren Selbstbehalt. Die übrigen Behandlungskosten wirken sich auf die steuerliche Abzugsfähigkeit aus.
Ausgenommen: Wenn der Eingriff fachärztlich bedingt war und Sie ein Zertifikat haben, um dies zu beweisen, können Sie den vollen Betrag abziehen.
Erfahren Sie beim Finanzministerium mehr über außergewöhnliche Kosten (§ 33 EStG). Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall über die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Betriebskosten.