Die gesetzlichen Krankenkassen wie GKK oder SVA übernehmen die Kosten für Augenlasern oder Linsenimplantate im Normalfall nicht. Sie bewilligen nur medizinisch notwendige Leistungen, und eine Augenoperation bei EyeLaser ist meist eine freiwillige Behandlung. Ausgenommen davon sind
Diese Kriterien können wir bei der augenärztlichen Voruntersuchung überprüfen und Ihnen einen Befund ausstellen.
Wird der Eingriff nicht oder nur teilweise von Ihrer Krankenkassa übernommen, können die Behandlungskosten oder der Selbstbehalt aber üblicherweise als außergewöhnliche Belastung im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung von der Steuer abgesetzt werden!
Bitte beachten Sie, dass EyeLaser ein Wahlarzt (Privatarzt) ist und somit keine Kassenleistungen anbietet. Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Behandlung jedoch teilweise oder ganz. Bitte informieren Sie sich vor der Operation direkt bei Ihrer Krankenversicherung über die Konditionen Ihres Vertrags!